Wie oft hört man „der tut nix, der will nur spielen“ – und schon ist der Ärger groß, wenn der Hund dann doch zuzwickt…
Das BGB lässt in solchen oder vergleichbaren Fällen keinesfalls die Zügel schleifen: Derjenige, der den Hund hält, ist verpflichtet, dem Verletzen den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 833/BGB).
Sie sehen also: als privater Tierhalter brauchen Sie mehr als nur Tierliebe. Sie brauchen Hundehaftpflichtversicherungen – preisgünstig sollten Sie sein, mit einer bestmöglichen Deckung. Denn nur diese reguliert die Schäden, die aus der Tatsache herrühren, dass Hunde nun mal Hunde sind, die sich ab und zu nicht vernünftig verhalten können.
Wir als Versicherungsmakler finden mit Ihnen gemeinsam die Prämie, die für Sie am besten ist. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
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